Sortimente
Teil von Wie erweitern Händler ihr Sortiment mit begrenztem Lageraufwand?
Dropshipping im Ladengeschäft vertraglich und technisch vorbereiten
Dropshipping für stationäre Händler: Ablauf, LUCID-Prüfpflicht, Gewährleistung, Retouren und eine Fünf-Punkte-Checkliste für Lieferanten im Laden.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Der Kunde kauft bei Ihnen, Sie bleiben Verkäufer und damit Ansprechpartner für Mängel.
- Dropshipping-Verkäufer müssen den LUCID-Status ihrer Geschäftspartner regelmäßig prüfen.
- Warenwirtschaftssysteme wie JTL-Wawi bilden den Ablauf ab, ersetzen aber keinen Lieferantenvertrag.
So läuft die Bestellung durch
Im Laden nimmt ein Kunde ein Muster in die Hand, bestellt es in Ihrer Lieferfarbe, und Sie lösen die Bestellung beim Großhändler aus. Der Artikel liegt nie bei Ihnen. Technisch ist das ein wiederkehrender Vorgang, der in ein fremdes System führt und wieder zurück. JTL beschreibt für JTL-Wawi zwei Wege: die Lieferantenbestellung per E-Mail mit XML-Anhang oder den automatisierten Upload auf einen FTP-Server, den der Lieferant abholt.
Für jeden Dropshipping-Lieferanten ist eine eigene XML-Vorlage anzulegen, weil sich Austauschformat und Ablageort unterscheiden. Diese Automatisierung erfordert Module innerhalb und außerhalb von JTL-Wawi. Prüfen Sie deshalb vorab, ob Ihr Lieferant überhaupt eine strukturierte Bestelldatei einlesen kann oder ob eine formlose Bestellmail bleibt.
| Schritt | Wer | Worauf achten |
|---|---|---|
| Bestellung im Laden | Ihr Team | Zahlungsart und Lieferzusage klären |
| Weitergabe | Ihr System | Eine Vorlage pro Lieferant |
| Auslieferung | Lieferant | Sendungsnummer und Lieferschein |
| Kundenkontakt | Ihr Haus | Sie bleiben Ansprechpartner |
JTL-Wawi kann Dropshipping-Lieferanten als Stammdatensatz führen und dort Lieferländer sowie Sonderfälle wie Nachnahme hinterlegen. Ob der Artikel über Dropshipping läuft, lässt sich entweder für alle Artikel eines Lieferanten oder gezielt je Artikel steuern. Letzteres ist für ein Ladengeschäft oft sinnvoller, weil Ausstellungsstücke weiterhin aus eigenem Bestand kommen.
Ein Praxishinweis: JTL dokumentiert einen vollständig automatisierten Workflow, der Aufträge unter 100 Euro ohne Zwischenprüfung weiterleitet. Das ist ein Beispiel aus der Anleitung, keine Vorgabe für Ihr Geschäft. Bei Warenwert, Sperrgut oder Sonderanfertigung lohnt die manuelle Freigabe.
Verpackungsrecht: regelmäßig prüfen
Wer als Dropshipping-Verkäufer auftritt, muss regelmäßig kontrollieren, ob Geschäftspartner ihre verpackungsrechtlichen Pflichten erfüllen. Zuständig ist die Zentrale Stelle Verpackungsregister, die dafür einen digitalen Registerabruf bereitstellt. Wer in Deutschland erstmals leere Verpackungen oder verpackte Produkte bereitstellt, muss im Verpackungsregister LUCID registriert sein; bei systembeteiligungspflichtigen Verpackungen kommt die Finanzierung des Recyclings hinzu.
Wichtig für Ihre Prüfroutine: Der automatische Abruf zeigt den Registrierungsstatus, aber keinen Systembeteiligungsvertrag. Eine Bestätigung des Systembetreibers ist der praktische Nachweis, den Sie beim Lieferanten anfordern. Legen Sie diese Bestätigung zur Lieferantenakte, bevor der erste Auftrag läuft.
Wer haftet bei Mängeln und Retouren
Ihr Kunde hat den Kaufvertrag mit Ihnen geschlossen, nicht mit dem Lieferanten. Die IHK Darmstadt stellt klar: Der Verkäufer schuldet dem Käufer die Sache frei von Rechts- und Sachmängeln. Ist die Ware bei Gefahrübergang mangelhaft, wickeln Sie die Mängelansprüche ab, auch wenn der Fehler beim Lieferanten entstand. Der Unternehmerrückgriff auf Ihren Lieferanten bleibt davon getrennt.
Rückgaben brauchen deshalb eine klare Regel im Lieferantenvertrag. Halten Sie fest, wer das Rückporto trägt, wie Ersatzlieferungen ablaufen und welche Fristen gelten. Ein kostenpflichtiger Standardretourenschein des Lieferanten kann Ihre Marge bei kleinen Artikeln aufzehren; rechnen Sie den Fall vor dem Vertragsabschluss durch. Für Ladengeschäfte gilt außerdem: Ein gesetzliches Umtauschrecht bei Nichtgefallen besteht nicht. Eine freiwillige Umtauschzusage bindet Sie, sobald Sie sie geben.
Checkliste: Dropshipping-Lieferant prüfen
Arbeiten Sie diese fünf Punkte vor der Freischaltung ab:
- LUCID-Registrierung: Registrierungsnummer im Registerabruf gegenprüfen und Bestätigung des Systembeteiligungsvertrags anfordern.
- Lieferzeit: Zugesagte Zeit für Standard- und Sonderfälle schriftlich festhalten, inklusive Feiertage und Streik.
- Retourenprozess: Rücksendeadresse, Kostenträger, Ersatzlieferung und Bearbeitungsfrist eintragen.
- Vertragsklauseln: Rückgriff, Haftungshöchstgrenzen und Kündigungsfristen prüfen und anwaltlich bewerten lassen; jede Klausel ist nur ein Vertragsentwurf, keine gesetzliche Vorgabe.
- Technik: Testbestellung mit XML- oder Mailweg, Sendungsnummer und Rechnungsstellung durchspielen.
Häufige Fragen
Muss ich für Dropshipping-Artikel im Ladengeschäft Verpackungslizenzgebühren zahlen? Das hängt davon ab, wer die Verpackung erstmals in Deutschland bereitstellt. Registrierung und Systembeteiligung treffen den, der diese Pflichten zu erfüllen hat. Klären Sie die Rollenverteilung im Lieferantenvertrag.
Kann ich Dropshipping nur für ausgewählte Artikel nutzen? Ja. In JTL-Wawi lässt sich die Freigabe auf alle Artikel eines Lieferanten oder auf einzelne Artikel begrenzen.
Wer kümmert sich um die Rechnung an den Kunden? Rechnungsstellung und Versanddokumente lassen sich im Workflow Ihrer Warenwirtschaft steuern. Die Vertragsbeziehung und die Mängelhaftung bleiben bei Ihnen.